Meldung Ihrer Mitarbeiter und Aushilfen
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Aushilfen für ihre gesamte Tätigkeitsdauer (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Dornbirner Messeareal in Österreich bei den zuständigen Ämtern ordnungsgemäß anmelden müssen. Es können Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden! Alle Informationen und Anmeldeformulare finden Sie hier.
Expo-Guide
Die Messe Dornbirn warnt aus aktuellem Anlass vor der Organisation „Expo-Guide"!
Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016
Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden, um so faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen.
Näheres finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html
Voraussetzungen und Abwicklung des steuerfreien Touristenexports
Wareneinkäufe von Touristen, die nicht aus anderen EU-Ländern, sondern aus Drittländern kommen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die folgende Information soll dazu beitragen, dass bei der Abwicklung derartiger Handelsgeschäfte Fehler vermieden werden. > Download <
Messe-Partner & Medien-Partner
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