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Anmeldung & Service
Hier finden Sie unsere Ausstellerinformationen sowie Bestellformulare zum Download.

Sichern Sie sich 50 kostenlose Besuchereintrittskarten!
Platzieren Sie das Herbstmesse-Logo in Ihren Inseraten oder sprechen Sie über die Herbstmesse in Ihrem Radiospot! Nach Vorlage des Belegexemplars an service(at)messedornbirn.at erhalten Sie einmalig 50 kostenlose Besucherfreikarten.
Teilen Sie die Herbstmesse auf Facebook und seien Sie mit uns aktiv! Wir freuen uns über jeden Like und jeden Kommentar. www.facebook.com/messedornbirn
Bewerben Sie Ihre Teilnahme in E-Mails und auf Ihrer Website!
Generieren Sie Ihren persönlichen Banner:
1. Geben Sie Firmenname, Halle und Standnummer ein.
2. Klicken Sie auf „Banner erstellen“.
3. Ihr personalisierter Banner wird nun angezeigt. Klicken Sie auf den Banner um diesen herunterzuladen.
4. Verwenden Sie Ihren Banner in E-Mails und auf Ihrer Website zur Ankündigung Ihrer Messeteilnahme.
Förderung für Jungunternehmer
Die Messe Dornbirn und die Wirtschaftskammer Vorarlberg fördern 2020 den Messeauftritt von Jungunternehmern aus Vorarlberg und übernehmen einen Teil der Standmiete. Dabei wird einmalig ein Rabatt von 20% auf die Flächenmiete (bis max. 50m²) der Herbstmesse gewährt. Für die Aktion stehen begrenzte Flächen zur Verfügung.
Voraussetzungen dafür sind:
- Firmensitz in Vorarlberg
- Firmengründung ab dem 1.1.2017
- erstmalige Teilnahme an einer Messe der Messe Dornbirn
ACHTUNG! Wichtiger Hinweis für alle Aussteller
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Aushilfen für ihre gesamte Tätigkeitsdauer (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Dornbirner Messeareal in Österreich bei den zuständigen Ämtern ordnungsgemäß anmelden müssen. Es können Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden! Alle Informationen und Anmeldeformulare finden Sie hier.
Die Messe Dornbirn warnt aus aktuellem Anlass vor der Organisation „Expo-Guide"!
Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016
Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden, um so faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer zu schaffen.
Näheres finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html
Tax free shopping – umsatzsteuerfreier Touristenexport
Voraussetzungen und Abwicklung des steuerfreien Touristenexports
Wareneinkäufe von Touristen, die nicht aus anderen EU-Ländern, sondern aus Drittländern kommen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die folgende Information soll dazu beitragen, dass bei der Abwicklung derartiger Handelsgeschäfte Fehler vermieden werden. > Download <
Messe-Partner & Medien-Partner
Für Dienstleistungen rund um Ihren Messeauftritt empfehlen wir Ihnen gerne unsere Messe-Partner.