Logo Herbstmesse 2024 © Messe Dornbirn

Herbstmesse Anmeldung & Service

Finden Sie hier alle wichtigen Unterlagen und Informationen für Ihre Teilnahme an der Herbstmesse – von Anmeldeformularen bis zu Serviceunterlagen.

Anmeldeformulare zur Herbstmesse 2025

Frühbucherrabatt SCHAU! & Herbstmesse 2023 © Messe Dornbirn

Kombi Frühbucherrabatt

Buchen Sie bis spätestens 31. Oktober 2024 Ihre Standfläche für die SCHAU! und Herbstmesse 2025 und sichern Sie sich 7 % Rabatt* auf die Standmiete der Herbstmesse 2025!

*Dieser Rabatt ist einmalig für 2025 gültig und kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Maximale Sichtbarkeit
im digitalen Ausstellerverzeichnis

Mit der Premium-Detailseite im digitalen Ausstellerverzeichnis rücken Sie Ihre Marke, Innovationen und Produkte in den Mittelpunkt.
  • Heben Sie sich von MitbewerberInnen ab
  • Bringen Sie BesucherInnen durch Gutscheine oder Aktionen an Ihren Messestand
  • Leichtere Personalplanung und mehr Kundenzufriedenheit durch geplante Gesprächstermine
  • Zum Aussteller-

    verzeichnis

    Förderung für Jungunternehmer
    limitiert

    Die Messe Dornbirn und die Wirtschaftskammer Vorarlberg unterstützen auch dieses Jahr JungunternehmerInnen aus Vorarlberg bei ihrem Messeauftritt. Ein Teil der Standmiete wird übernommen, und es wird ein Rabatt von 20% auf die Flächenmiete bei der Herbstmesse gewährt. Für diese Förderung steht eine begrenzte Anzahl an Flächen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden kann. 

    Voraussetzungen dafür sind:

  • Firmensitz in Vorarlberg
  • Firmengründung ab dem 01.01.2020
  • erstmalige Teilnahme an einer Messe der Messe Dornbirn
  • Meldepflicht für MitarbeiterInnen und Aushilfen

    Alle MitarbeiterInnen und Aushilfen müssen für die gesamte Tätigkeitsdauer, einschließlich Auf- und Abbau, im Dornbirner Messequartier angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei den zuständigen Ämtern in Österreich. Vor Ort können Kontrollen durch die zuständigen Behörden stattfinden. Als AusstellerIn der Herbstmesse müssen Sie die erforderlichen Unterlagen jederzeit vorweisen können.

    Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016

    Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde 2016 vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Ziel der Registrierkassenpflicht ist es, Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen zu bekämpfen. Dadurch sollen faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort und für heimische UnternehmerInnen geschaffen werden. 

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