Die Standbaupakete ermöglichen Ihnen einen attraktiven Messeauftritt ohne großen Vorbereitungsaufwand und zu preiswerten Konditionen.
Rundum-sorglos-Pakete
Für Kleinstunternehmen und Messeneulinge ideal
Alle wichtigen Elemente für die erfolgreiche Präsentation
Förderung für Jungunternehmer
limitiert
Die Messe Dornbirn und die Wirtschaftskammer Vorarlberg unterstützen auch dieses Jahr JungunternehmerInnen aus Vorarlberg bei ihrem Messeauftritt. Ein Rabatt von 20 % auf die Flächenmiete wird bei der Herbstmesse gewährt. Für diese Förderung steht eine begrenzte Anzahl an Flächen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden kann.
Voraussetzungen dafür sind:
Firmensitz in Vorarlberg
Firmengründung ab dem 01.01.2021
erstmalige Teilnahme an einer Messe der Messe Dornbirn
Maximale Sichtbarkeit
im digitalen Ausstellerverzeichnis
Mit der Premium-Detailseite im digitalen Ausstellerverzeichnis rücken Sie Ihre Marke, Innovationen und Produkte in den Mittelpunkt.
Heben Sie sich von MitbewerberInnen ab
Bringen Sie BesucherInnen durch Gutscheine oder Aktionen an Ihren Messestand
Leichtere Personalplanung und mehr Kundenzufriedenheit durch geplante Gesprächstermine
Nur zusammen schaffen wir das einmalige Messeerlebnis. Deshalb bietet die Messe Dornbirn allen AusstellerInnen die Möglichkeit, sich kostenlose Besuchertickets zur freien Vergabe zu sichern.
Wie geht das?
Seien Sie mit uns aktiv und werben Sie in Ihren bezahlten Kampagnen für die Herbstmesse - z.B. über Inserate, Radio-Spots oder mit Social-Media-Postings
Übermitteln Sie uns den Nachweis an WuK@messedornbirn.at
Alle MitarbeiterInnen und Aushilfen müssen für die gesamte Tätigkeitsdauer, einschließlich Auf- und Abbau, im Dornbirner Messequartier angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei den zuständigen Ämtern in Österreich. Vor Ort können Kontrollen durch die zuständigen Behörden stattfinden. Als AusstellerIn der Herbstmesse müssen Sie die erforderlichen Unterlagen jederzeit vorweisen können.
Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016
Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde 2016 vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht und ist seitdem in Kraft. Ziel der Registrierkassenpflicht ist es, Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen zu bekämpfen. Dadurch sollen faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort und für heimische UnternehmerInnen geschaffen werden.